In seinem Urteil hatte sich das LG München I (5 HK O 1387/10) mit der Frage auseinanderzusetzen, inwieweit ein Vorstandsmitglied durch Einrichtung, Organisation und Beaufsichtigung eines Compliance Management Systems verpflichtet ist, das Legalitätsprinzip bei der Unternehmensführung sicherzustellen.

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