Rechtsanwaltskanzlei Metzger & Schirmack

Kosten

Kostentransparenz ist uns wichtig!

Bevor Sie uns einen Auftrag erteilen, sprechen wir mit Ihnen über die Vergütung und die Kostenrisiken.

Die anwaltliche Tätigkeit wird, wenn nicht anders vereinbart, nach dem Vergütungsverzeichnis und der Gebührentabelle des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) berechnet – in der Regel wird jedoch bei uns ein Stundenhonorar vereinbart. Für die Vertretung vor Gericht ist die Vergütung nach dem RVG als Mindestvergütung gesetzlich vorgeschrieben. Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten der Bundesrechtsanwaltskammer. Einen Kostenrechner finden Sie z.B. auf der Seite Justiz NRW.

Eine Erstberatung wird bei uns für Verbraucher/innen in der Regel pauschal mit einem Betrag in Höhe von 190,00 EUR zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer – zurzeit 226,10 EUR inkl. USt. – berechnet. Für Unternehmer/Unternehmerinnen kann dies variieren – hier liegen die Kosten für eine Erstberatung normalerweise bei 250,00 EUR zzgl. USt.

Der Stundensatz der Kanzlei beginnt bei 300,00 EUR zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, abhängig von Art und Umfang der Sache – fragen Sie für Ihre Angelegenheit einfach nach! In geeigneten Fällen kann für außergerichtliche Beratung und Vertretung ggf. auch ein Pauschalhonorar vereinbart werden.

In Straf- und Nebenklage- und damit verbundenen Zivilsachen (sog. Adhäsionsverfahren) kann ebenfalls in Abhängigkeit zur Schwierigkeit und dem Umfang der Sache eine Vergütungsvereinbarung geschlossen werden. Wir prüfen in diesem Zusammenhang immer auch die Erstattungsfähigkeit der Kosten Ihrer Vertretung durch die Justizkasse oder Dritte.

Wer die Kosten der Beratung bzw. der gerichtlichen Vertretung nicht aufbringen kann, hat evtl. Anspruch auf Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe.