
Kosten
Kostentransparenz ist uns wichtig!
Bevor Sie uns einen Auftrag erteilen, sprechen wir mit Ihnen über die Vergütung und die Kostenrisiken.
Die anwaltliche Tätigkeit wird, wenn nicht anders vereinbart, nach dem Vergütungsverzeichnis und der Gebührentabelle des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes berechnet. Für die Vertretung vor Gericht ist diese Vergütung als Mindestvergütung gesetzlich vorgeschrieben. Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten der Bundesrechtsanwaltskammer. Einen Kostenrechner finden Sie z.B. auf der Seite Justiz NRW.
Eine Erstberatung wird bei uns für Verbraucher in der Regel pauschal mit einem Betrag in Höhe von 190,00 EUR zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer – zurzeit 226,10 EUR inkl. USt. – berechnet. Für Unternehmer/Unternehmerinnen kann dies variieren – hier liegen die Kosten für eine Erstberatung normalerweise bei 250,00 EUR zzgl. USt.
Für außergerichtliche Beratung und Vertretung kann ein Stundenhonorar, in geeigneten Fällen auch ein Pauschalhonorar vereinbart werden. Der Stundenhonorarsatz der Kanzlei beträgt in der Regel ab 300,00 EUR zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer, abhängig von Art und Umfang der Sache – fragen Sie für Ihre Angelegenheit einfach nach!
In Straf- und Nebenklage- und damit verbundenen Zivilsachen (sog. Adhäsionsverfahren) kann ebenfalls in Abhängigkeit zur Schwierigkeit und dem Umfang der Sache eine Vergütungsvereinbarung geschlossen werden. Wir prüfen in diesem Zusammenhang immer auch die Erstattungsfähigkeit der Kosten Ihrer Vertretung durch die Justizkasse oder Dritte.
Gern übernehmen wir auch die Kostenregulierung über eine vorhandene Rechtsschutzversicherung. Eine Kostendeckungsanfrage dorthin erfolgt durch uns für Sie als Service kostenfrei. Wer die Kosten der Beratung bzw. der gerichtlichen Vertretung nicht aufbringen kann, hat evtl. Anspruch auf Beratungshilfe bzw. Prozesskostenhilfe.