Strafrecht und Ordnungswidrigkeiten

Das Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht haben eine eigene Verfahrens- und Prozessordnung und funktionieren wie so viele Verfahrensordnungen nach ihren eigenen „Spielregeln“.

Häufig wird ein gegen Sie eingeleitetes Ermittlungsverfahren erst durch Durchsuchungsmaßnahmen der Staatsanwaltschaft bekannt. Bewahren Sie Ruhe. Es gilt für Sie gerade hier „Schweigen ist Gold“.

Anders als bei streng formalisierten Ordnungen kann im Strafrecht und Ordnungswidrigkeitenrecht durch eine zielführende frühe Kommunikation mit der Ermittlungsbehörde und/oder dem zuständigen Strafgericht oftmals ein aus Mandanten- und Verteidigersicht akzeptables Ergebnis erzielt werden, welches der jeweiligen Prozess- und Verfahrensordnung standhält.

Folgende Bereiche werden schwerpunktmäßig von uns beraten und vertreten:

  • Steuerstrafrecht
  • Insolvenzstrafrecht
  • Korruptionsstrafrecht
  • Vermögensdelikte wie Betrug, Untreue, Unterschlagung
  • Vermögensdelikte mit Unternehmensbezug

Weiterer Themenschwerpunkt: Nebenklageverfahren

In den vergangenen Jahren sind die Rechte Betroffener von Straftaten zunehmend gestärkt und gesetzlich verankert worden (§§ 395 ff. StPO). Diese gesetzlich garantierten Rechte ermöglichen dem Nebenkläger die Hintergründe der ihn betreffenden Straftat in Erfahrung zu bringen (ggf. zu verstehen) und in geeigneten Fällen materiell-rechtlich bereits im Strafverfahren eine geldwerte Entschädigung zu erhalten (Adhäsion).

Rechtsanwalt Axel Schirmack hat z.B. eine Vielzahl von in- und ausländischen Nebenklägern im so genannten „La Belle-Verfahren“ vor dem Landgericht Berlin und dem Bundesgerichtshof vertreten und konnte im Jahr 2004 im Rahmen internationaler Verhandlungen für seine Mandanten eine erhebliche Kompensationszahlung gegenüber der Gaddafi-Foundation durchsetzen.

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Auch Unternehmen können die Adhäsion für sich nutzbar machen, sofern ihnen materielle Schäden durch strafbare Handlungen eines Mitbewerbers oder Dritten entstanden sind und gegen einen solchen ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde. Die Sicherung (Arrest) und ggf. Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen im Strafverfahren kann Unternehmen eine Schadenswiedergutmachung ermöglichen, ohne einen weiteren Zivilprozess anstrengen zu müssen.

Rechtsanwalt Axel Schirmack

Ihr Ansprechpartner im Strafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Nebenklageverfahren