Unternehmensrecht und GmbH-Beratung

Unsere umfassende Beratung und Betreuung bietet Ihnen in Ihrem Unternehmen bzw. in Ihrer Firma die Möglichkeit, sich auf die wesentlichen unternehmerischen Angelegenheiten zu konzentrieren und dabei von unseren langjährigen Erfahrungen als Ansprechpartner kleiner und mittelständischer Unternehmen zu profitieren.

  • Allgemeine Beratung zur Unternehmensform und/oder Unternehmensumwandlung
  • Entwurf oder Prüfung/Anpassung des Gesellschaftsvertrags
  • Ausarbeitung und Optimierung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Familienrechtliche und erbrechtliche Beratung im Zusammenhang mit Ihrer Geschäftstätigkeit
  • Beratung und Umsetzung einer Notfallplanung (Notfallordner) und entsprechender Vollmachten/Vertretungsregelungen
  • Entwurf von Vorsorgevollmachten speziell für Unternehmerinnen/Unternehmer
  • Individuelle Gestaltung von Nachfolgeregelungen
  • Beratung/Vertretung in zivilrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere auch Inkasso überfälliger Forderungen bzw. Zwangsvollstreckung

sind nur einige der wichtigsten Punkte, bei denen wir Sie individuell unterstützen und entlasten können. Unsere Mandanten übertragen uns gern sämtliche Rechtsangelegenheiten (außer Arbeitsrecht: hier geben wir Ihnen gern eine Expertenempfehlung) – wir sind bei Problemen für Sie stets ansprechbar, handeln bei Bedarf kurzfristig und behalten für Sie den Überblick.

Für den Bereich GmbH-Beratung hat Rechtsanwältin Stephanie Metzger die Zusatzqualifikation des DAI (Deutsches Anwaltsinstitut e.V.).

Rechtsanwältin Stephanie Metzger

Ihre Ansprechpartnerin für Unternehmensrecht und GmbH-Beratung

Fortbildungssiegel GmbH-Beratung, DAI

Strafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Compliance

Für Unternehmer/innen und Selbständige oft außerdem ein ungeliebtes, aber wichtiges Thema: Strafrecht und das Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Compliance.

Ob Steuerstraftatbestände, Insolvenzdelikte, Korruptionsdelikte oder auch nur Ordnungswidrigkeiten wie z.B. Verstöße gegen das Geldwäschegesetz, Datenschutzgesetz u.a. können Unternehmen und deren Führung tangieren. Zunehmend wird das Thema Compliance eine immer wichtigere Bedeutung bei der strafrechtlichen und ordnungswidrigkeitsrechtlichen Betrachtung bis hin zu einem Unternehmensstrafrecht für Unternehmen erlangen, deren Beachtung im Unternehmensinteresse nicht zu unterschätzen
ist.

Auch hier bieten wir Ihnen kompetente Beratung!

Rechtsanwalt Axel Schirmack

Ihr Ansprechpartner für Strafrecht, Ordnungswidrigkeitenrecht und Compliance