von Axel Schirmack | 15. 03. 2018 | Compliance, Strafrecht und Ordnungswidrigkeiten, Unternehmensrecht und GmbH-Beratung
Geldwäsche bedeutet das Inverkehrbringen inkriminierten Geldes in den Wirtschaftskreislauf. Dieses Inverkehrbringen verläuft in drei Schritten, nämlich
a.) der Einspeisung des inkriminierten Geldes in den Finanz- oder Wirtschaftskreislauf
b.) der Verschleierung der Herkunft des inkriminierten Geldes
c.) der Integration des inkriminierten Geldes, nachdem die Herkunft des Geldes nicht mehr feststellbar ist und das „gewaschene“ Geld wie ein Ergebnis rechtmäßiger Geschäftstätigkeit genutzt wird.
von Axel Schirmack | 21. 02. 2017 | Compliance, Strafrecht und Ordnungswidrigkeiten, Unternehmen in der Krise, Unternehmensrecht und GmbH-Beratung
Entwurf eines Bußgeldbescheides der Staatsanwaltschaft München I – §§ 130, 30 IV i.V.m. 17 OWiG.
Die Staatsanwaltschaft München I setzte sich in ihrem Entwurf des Bußgeldbescheides gegen die Siemens AG mit der Frage des Aufsichtsverschuldens der Organvertretung und deren Compliance Verantwortung auseinander. Hintergrund war der dem Vorstand bekannte Verdacht der Angestellten-und Amtsträgerbestechung im Ausland.
von Axel Schirmack | 21. 02. 2017 | Compliance
In seinem Urteil hatte sich das LG München I (5 HK O 1387/10) mit der Frage auseinanderzusetzen, inwieweit ein Vorstandsmitglied durch Einrichtung, Organisation und Beaufsichtigung eines Compliance Management Systems verpflichtet ist, das Legalitätsprinzip bei der Unternehmensführung sicherzustellen.