Zumessung eines Mitverschuldens bei Überschreitung der Richtgeschwindigkeit (BAB 130 Km/h)
Das Oberlandesgericht Koblenz hatte sich in seiner Entscheidung vom 14.10.2013 (12 U 313/13) mit der Frage auseinanderzusetzen, inwieweit die Überschreitung der auf deutschen Autobahnen geltenden Richtgeschwindigkeit von 130 km/h ein Mitverschulden des Unfallbeteiligten, der den Unfall nicht verursacht hat, begründet.