Ehegattensplitting – Anwendungsbereich auf eingetragene Lebenspartnerschaften erweitert
Das Bundesverfassungsgericht hatte sich in seinem Beschluss vom 07.05.2013 (2 BvR 909/06, 2 BvR 1981/06, 2 BvR 288/07) mit der Fragestellung auseinanderzusetzen, ob das Ehegattensplitting auch auf eingetragene Partnerschaften anzuwenden ist.