AXON Leasing GmbH, heute AXON GmbH verliert Herausgabeklage eines Leasingfahrzeuges
Die von uns vertretene Mandantin war Leasingnehmerin der AXON Leasing GmbH; heute AXON GmbH. Durch die zum Abschluss des Leasingvertrages führenden Vertragsverhandlungen ging unsere Mandantin davon aus, mit Zahlung der Schlussrate das Leasingfahrzeug vollständig zu Eigentum erworben zu haben. Die AXON Leasing GmbH verweigerte nach Zahlung der Schlussrate die Herausgabe der Zulassungsbescheinigung Teil II und verklagte unsere Mandantin vor dem LG München I auf Herausgabe des Fahrzeuges sowie eine Nutzungsentschädigung über den Zeitpunkt der Zahlung der Schlussrate hinaus.