AXON Leasing GmbH, heute AXON GmbH verliert Herausgabeklage eines Leasingfahrzeuges
Die von uns vertretene Mandantin war Leasingnehmerin der AXON Leasing GmbH; heute AXON GmbH. Durch die zum Abschluss des Leasingvertrages führenden Vertragsverhandlungen ging unsere Mandantin davon aus, mit Zahlung der Schlussrate das Leasingfahrzeug vollständig zu Eigentum erworben zu haben. Die AXON Leasing GmbH verweigerte nach Zahlung der Schlussrate die Herausgabe der Zulassungsbescheinigung Teil II und verklagte unsere Mandantin vor dem LG München I auf Herausgabe des Fahrzeuges sowie eine Nutzungsentschädigung über den Zeitpunkt der Zahlung der Schlussrate hinaus.
Wann erbringt ein Anzeigenverlag den geschuldeten Werkerfolg?
Das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg hatte sich mit der Klage eines im gesamten Bundesgebiet tätigen Anzeigenverlages zu befassen. Dieser Anzeigenverlag verlangte von einem Berliner Unternehmen Werklohn aus einem geschlossenen Anzeigenvertrag…
Bundesgerichtshof erweitert den Anwendungsbereich der Beweislastumkehr nach § 476 BGB zugunsten des Verbrauchers (Verbrauchsgüterkauf).
Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.