Erbrecht
Ob gesetzliche Erbfolge, Testament, Erbvertrag oder Pflichtteilsanspruch: kaum ein Anlass bietet so viel Konfliktpotenzial wie ein Erbfall, insbesondere unter Miterben einer Erbengemeinschaft oder möglichen Pflichtteilsberechtigten. Nehmen Sie die Angelegenheit durch vorsorgende Regelungen im Vorfeld in die Hand und verhindern Sie so Streit unter den Hinterbliebenen. Wir erarbeiten mit Ihnen gemeinsam die für Sie richtigen Regelungen oder entwerfen diese nach Ihren Vorgaben.
Haben Sie selbst erbrechtliche Ansprüche, so beraten wir Sie hinsichtlich der Annahme oder Ausschlagung einer Erbschaft, sowohl inhaltlich als auch formal, prüfen die Erfolgsaussichten und übernehmen für Sie die außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung.
In vielen Fällen, sei es bei größerem Vermögen, Vermögen mit Unternehmensbezug oder einfach für den Fall, dass Sie sicherstellen wollen, dass testamentarische Regelungen auch eingehalten und überwacht werden, lohnt sich die Einsetzung eines sogenannten Testamentsvollstreckers. Unsere Ansprechpartnerin für das Erbrecht, Rechtsanwältin Stephanie Metzger, ist immer wieder auch als Testamentsvollstreckerin tätig und hat zur Qualifizierung den entsprechenden Lehrgang Testamentsvollstreckung (Juristische Fachseminare – Institut für angewandtes Recht in Zusammenarbeit mit der DVEV – Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge) absolviert.
Wichtig für Unternehmerinnen, Unternehmer und Selbständige:
Regeln Sie rechtzeitig Ihre Nachfolge und erteilen Sie Handlungsvollmachten im Falle von Krankheit oder Tod – und erhalten Sie so Ihr Unternehmen und damit Ihr Lebenswerk für die nachfolgende Generation!
Übrigens: gerne informieren wir Sie auch über das Thema Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung. Erste Informationen finden Sie in einem entsprechenden Merkblatt zum Download