BGBl. I 2016, 2464

Nach langem Ringen um die Erbschaftsteuerreform, die durch das Bundesverfassungsgericht noch einmal angeschoben worden war, ist nun am 9. November 2016 das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz in seiner Neufassung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl. I 2016, 2464) und rückwirkend zum 01.07.2016 in Kraft getreten.

Nachdem das Bundesverfassungsgericht bereits im Dezember 2014 das Gesetz bzw. die dort verankerten Begünstigungen für Unternehmen als zu weitgehend kritisiert hatte und hier einen klaren Verstoß gegen das Grundgesetz als gegeben sah, wurde nun ein Kompromiss gefunden.

Auch in Zukunft werden die Erben von Unternehmen steuerlich begünstigt, wenn das Unternehmen über einen längeren Zeitraum fortgeführt wird und auch die Arbeitsplätze erhalten bleiben. Nunmehr ist dies aber nicht mehr pauschal für jede Größe von Unternehmen möglich, sondern nur unter bestimmten Voraussetzungen, die u.a. an den Wert des jeweiligen Unternehmens geknüpft sind. Weitere Detailregelungen zu Vorwegabschlag bei Familienunternehmen, Optionsverschonung für Verwaltungsvermögen und Voraussetzungen für eine Steuerstundung sind ebenfalls erfolgt, Luxusgüter sollen generell nicht begünstigt werden, um Missbrauch vorzubeugen. Dass das Gesetz rückwirkend in Kraft getreten ist, wird allerdings durchaus kritisch gesehen.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Seite der Bundesregierung. Eine Gegenüberstellung der alten und neuen Regelungen finden Sie z.B. hier (PDF-Download).

Wir beraten Sie hierzu gerne.