Kein Vorsteuerabzug von Verteidigerkosten bei Unternehmensstraftaten durch den Unternehmer
Der Bundesfinanzhof hat mit seinem Urteil vom 11.04.2013 (V R 29/10) klargestellt, dass ein Vorsteuerabzug von Verteidigerkosten bei Unternehmensstraftaten durch den Unternehmer nicht zulässig ist.