Wechselmodell als Betreuungsmodell durchsetzbar?
Grundsätzlich kann inzwischen auch das Wechselmodell als Modell der verteilten Kinderbetreuung zwischen getrenntlebenden Eltern gerichtlich durchgesetzt werden.
Grundsätzlich kann inzwischen auch das Wechselmodell als Modell der verteilten Kinderbetreuung zwischen getrenntlebenden Eltern gerichtlich durchgesetzt werden.