Rechtsanwälte Metzger & Schirmack, Kooperationen

Compliance

Der Begriff „Compliance“, ursprünglich aus der amerikanischen Finanzbranche, bedeutet schlicht Einhaltung von Gesetzen und Richtlinien in Unternehmen. Hierunter fallen auch freiwillige Regeln bzw. Kodizes. Die Verantwortung für deren Einhaltung liegt bei der Unternehmensführung. Die Gesamtheit der Grundsätze und Maßnahmen zur Einhaltung definierter Regeln und damit zur Vermeidung von Regelverstößen in einem Unternehmen wird als „Compliance Management System“ bezeichnet.

Aus Unternehmersicht ist das Thema Compliance die „Büchse der Pandora“, die, sobald sie geöffnet ist, Unternehmen und deren Führung zur Verzweiflung treiben können. Der weit gefasste Begriff der Compliance mit seinen verschiedenen Zielrichtungen braucht seinerseits eine Ordnung, die der Gesetzgeber gegenwärtig noch durch Ordnungswidrigkeitenrecht (OWiG) versucht zu regeln. Die gesetzgeberische Intention im Bereich des Strafrechts ist die Einführung eines echten Unternehmensstrafrechts.

Der Tatbestand der sogenannten Criminal Compliance wird in diesem Zusammenhang in Zukunft eine bedeutsame Rolle spielen, die der Gesetzgeber durch ein neues Gesetz zu sanktionieren beabsichtigt.

Hierbei kommt es dem Gesetzgeber neben der Strafverfolgung der eigentlich handelnden Akteure (z.B. aus den Bereichen der Korruptionsdelikte, Bestechung und Bestechlichkeit, Verstöße gegen das DatenschutzG, GeldwäscheG) zunehmend darauf an, die Vermögensvorteile, die ein Unternehmen durch strafbares Handeln seiner Mitarbeiter erlangt hat, abzuschöpfen – bis hin zur Einstellung bzw. Zerschlagung des Unternehmens. Die Annahme, dass dies nur die „Großen“ träfe, ist unzutreffend.

Gerade die kleinen und mittelständischen Unternehmen werden hier mit Sicherheit in Zukunft stärker ins Visier genommen werden. Denn in diesem Bereich lassen sich die schnelleren Erfolge erzielen und eine größere Öffentlichkeitswirksamkeit erreichen.

Sie sollten daher als Unternehmerinnen und Unternehmer das Thema Compliance ernst nehmen, um in Zukunft Schaden von Ihrem Unternehmen fernzuhalten bzw. diesen gar nicht erst eintreten zu lassen. Hierzu beraten wir Sie gern umfassend.