„…Oder Ihr Verteidiger hat das bewusst und hinter Ihrem Rücken getan. Dann sollten Sie sich allerdings nicht hier beklagen, sondern Ihren Verteidiger verklagen…“ (zitiert aus FOCUS-Online v. 10.02.2017)
Fazit: Schlimmer geht nimmer; ärger kann es für einen Rechtsanwalt wohl nicht kommen, wenn das Gericht dem Angeklagten anrät, ggf. den eigenen Verteidiger zu verklagen.