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Vermögensabschöpfung am Beispiel der Siemens AG

Entwurf eines Bußgeldbescheides der Staatsanwaltschaft München I – §§ 130, 30 IV i.V.m. 17 OWiG.
Die Staatsanwaltschaft München I setzte sich in ihrem Entwurf des Bußgeldbescheides gegen die Siemens AG mit der Frage des Aufsichtsverschuldens der Organvertretung und deren Compliance Verantwortung auseinander. Hintergrund war der dem Vorstand bekannte Verdacht der Angestellten-und Amtsträgerbestechung im Ausland.

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Irrtum der Finanzbehörde im Besteuerungsverfahren begründet keine Steuerhinterziehung des Steuerpflichtigen bei fehlerfreier Steuererklärung

Der Bundesfinanzhof musste sich in seiner Entscheidung vom 04.12.2012 ( BFH VIII R 50/10) mit der Frage beschäftigen, ob dem Steuerpflichtgen eine Steuerhinterziehung vorwerfbar ist, obwohl er eine fehlerfreie Steuererklärung abgegeben hatte und das Finanzamt ihm in Folge dessen für das Folgejahr irrtümlicherweise – aber bestandskräftig – einen Verlustvortrag feststellte, den der Steuerpflichtige geltend gemacht hat.

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